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   LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2005 - L 16 KR 137/03   

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https://dejure.org/2005,11289
LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2005 - L 16 KR 137/03 (https://dejure.org/2005,11289)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.01.2005 - L 16 KR 137/03 (https://dejure.org/2005,11289)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. Januar 2005 - L 16 KR 137/03 (https://dejure.org/2005,11289)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Krankenkasse - Kostenerstattung für eine Rollstuhl-Fahrradkombination (Speedy-Tandem)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung der Kosten einer Rollstuhl-Fahrradkombination (Speedy-Tandem); Stehunfähigkeit und Gehunfähigkeit aufgrund eines frühkindlichen Hirnschadens; Tiefgreifende Empfindungsstörung mit autistischen Zügen; Erschließung eines gewissen körperlichen und geistigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 26.03.2003 - B 3 KR 26/02 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Therapie-Tandem - krankhaft übersteigerter

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2005 - L 16 KR 137/03
    Aufgabe der Krankenversicherung ist insoweit allein die medizinische Rehabilitation (BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 2 S. 15).

    Hierunter fasst die Rechtsprechung die Bewegungsfreiheit in einem Umkreis, der mit einem vom Behinderten selbst handbetriebenen Rollstuhl erreicht werden kann (so der 8. Senat des BSG, SozR 3-2500 § 33 Nr. 25 S. 141; Nr. 28 S. 163), bzw. in einem Radius, den ein Gesunder zu Fuß zurücklegt (so der 3. Senat des BSG, zuletzt Urt. vom 26.03.2003 - B 3 KR 36/02 R - = SozR 4-2500 § 33 Nr. 2 S. 15).

    Die mit dem Fahrradfahren verbundene Möglichkeit des Erlebens von Gefühlen wie "Wahrnehmung der Geschwindigkeit", "Stimulierung der Sinne" sind durch diese Rechtsprechung hingegen nicht als Grundbedürfnisse des täglichen Lebens anerkannt worden (BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 2 S. 16 m.w.N.).

  • BSG, 21.11.2002 - B 3 KR 8/02 R

    Krankenversicherung - medizinische Rehabilitation - Therapie-Tandem -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2005 - L 16 KR 137/03
    Letzteres soll sich aber auf kurze Spaziergänge oder solche Wege beschränken, die erforderlich sind, um üblicherweise im Nahbereich der Wohnung liegende Stellen zu erreichen, an denen Alltagsgeschäfte zu erledigen sind (BSG a.a.O.; BSG Urt. vom 21.11.2002 - B 3 KR 8/02 R - Juris Kenn-Nr. KSRE072991517).

    Allerdings soll der Anspruch davon abhängen, ob das Kind/der Jugendliche selbständig ohne Hilfe Erwachsener das Hilfsmittel zu seiner Integration und Entwicklung nutzen kann (BSG Urt. vom 21.11.2002, a.a.O.).

  • BSG, 13.05.1998 - B 8 KN 13/97 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - selbstbeschafftes Tandem-Therapiefahrrad

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2005 - L 16 KR 137/03
    Demgegenüber hat der 8. Senat des BSG gerade bei schwerstbehinderten Kindern, die nicht selbst in der Lage sind, sich fortzubewegen, ein Bedürfnis nach regelmäßigen Fahrradausflügen in der Familie einschließlich der damit verbundenen Wahrnehmung von Geschwindigkeit und Raumorientierung sowie Umwelterfahrung als ausreichend angesehen, den Anspruch auf ein Reha-Tandem zu begründen (SozR 3-2500 § 33 Nr. 28 S. 163, 167 f.).

    Abzusetzen war lediglich ein Betrag, zu dem ein handelsübliches Fahrrad hätte angeschafft werden können (vgl. BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 28 S. 170).

  • BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 3/02 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - behindertengerechtes Dreirad für ein Kind -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2005 - L 16 KR 137/03
    Der 3. Senat des BSG hat aus dem "Gesichtspunkt der Integration des behinderten Jugendlichen in das Lebensumfeld nicht behinderter Gleichaltriger" für diesen Versichertenkreis den Radius, den ein Jugendlicher mit dem Fahrrad zurücklegt, als Maßstab für die Hilfsmittelversorgung genommen (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 46 S. 259).
  • BSG, 06.06.2002 - B 3 KR 68/01 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Oberschenkelprothese mit Kniegelenksystem

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2005 - L 16 KR 137/03
    Inwieweit Entsprechendes auch aus § 9 Abs. 1 Satz 3 SGB IX folgt, kann dahinstehen (vgl. auch BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 44 S. 250).
  • BSG, 21.11.2002 - B 3 KR 13/02 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Aufenthaltsort - Familienhaushalt

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2005 - L 16 KR 137/03
    Angesichts des in § 2 Abs. 2 Erstes Buch Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil - (SGB I) enthaltenen Sicherstellungsgrundsatzes der möglichst weitgehenden Verwirklichung sozialer Rechte, an den auch der 3. Senat des BSG in anderem Zusammenhang angeknüpft hat (Anspruch auf häusliche Krankenpflege außerhalb des Wohnbereichs, vgl. BSG SozR 3-2500 § 37 Nr. 5 S. 32), ist kein Grund ersichtlich, die Versorgungsansprüche schwerstbehinderter Kinder mit Hilfsmitteln restriktiv zu handhaben.
  • BSG, 29.09.1997 - 8 RKn 27/96

    Anspruch eines geistig und körperlich behinderten Versicherten auf Versorgung mit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2005 - L 16 KR 137/03
    Hierunter fasst die Rechtsprechung die Bewegungsfreiheit in einem Umkreis, der mit einem vom Behinderten selbst handbetriebenen Rollstuhl erreicht werden kann (so der 8. Senat des BSG, SozR 3-2500 § 33 Nr. 25 S. 141; Nr. 28 S. 163), bzw. in einem Radius, den ein Gesunder zu Fuß zurücklegt (so der 3. Senat des BSG, zuletzt Urt. vom 26.03.2003 - B 3 KR 36/02 R - = SozR 4-2500 § 33 Nr. 2 S. 15).
  • LSG Hessen, 28.06.2012 - L 1 KR 100/10

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - kein Anspruch eines behinderten Kindes auf

    Ferner hätten das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 27. Januar 2005 - L 16 KR 137/03) sowie das Sozialgericht Meiningen (Urteil vom 24. April 2012 - S 16 KR 2385/10) die betreffende Krankenkasse zur Übernahme der Kosten eines Speedy-Tandems verurteilt.

    Denn die zu seiner Bedienung in der Regel notwendige Anwesenheit einer erwachsenen Begleitperson wird von Jugendlichen bei ihren Aktivitäten, mit denen sie gerade Selbstständigkeit und Unabhängigkeit von Erwachsenen beweisen wollen, üblicherweise nicht akzeptiert (s. BSG, Urteil vom 21. November 2002 - B 3 KR 8/02 R -, Beschluss vom 29. Januar 2009 - B 3 KR 39/08 B - sowie Urteil vom 12. August 2009 - B 3 KR 11/08 R mwN - letzteres unter ausdrücklicher Aufgabe von BSG, Urteile vom 29. September 1997 - 8 RKn 27/96 - und 13. Mai 1998 - B 8 KN 13/97 R - auf welche sich jedoch das LSG Nordrhein-Westfalen in seinem stattgebenden Urteil vom 27. Januar 2005 - L 16 KR 137/03 - noch bezieht).

  • LSG Baden-Württemberg, 11.11.2008 - L 11 KR 1952/08

    Krankenversicherung - kein grundsätzlicher Anspruch auf Gewährung einer

    Der Fall der Klägerin ist damit nicht denjenigen vergleichbar, die den Entscheidungen des BSG vom 29. September 1997, 8 RKn 27/96, SozR 3-2500 § 33 Nr. 25, vom 13. Mai 1998, a.a.O. sowie der Entscheidung des LSG Nordrhein-Westfalen vom 27. Januar 2005, L 16 KR 137/03, zugrunde lagen, wo die "besondere Bedeutung" gemeinsamer Fahrradfahrten für die dortige Kläger bzw. Klägerinnen und ihre Entwicklung festgestellt wurde.
  • LSG Baden-Württemberg, 19.03.2014 - L 5 KR 3831/12
    Weiterhin verwies die Mutter des Klägers auf eine Entscheidung des Landessozialgerichtes Nordrhein-Westfalen vom 27.01.2005 (L 16 KR 137/03).

    Deshalb kann sich der Kläger auch nicht mit Erfolg auf das von seiner Mutter im Verwaltungsverfahren vorgelegte Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 27.01.2005 /L 16 KR 137/03) berufen, da dieses unmittelbar an die Rechtsprechung des 8. Senats anknüpft.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2015 - L 16 KR 66/11

    Streit über die Streichung des Produkts "Speedy-Tandem" aus dem

    Zwar ist die entsprechende Integrationsmöglichkeit verneint worden, soweit ein Erwachsener das Tandem lenken muss (BSG, Urteil vom 21.11.2002, B 3 KR 8/02 R, juris Rn. 19), dies gilt aber schon dann nicht mehr, wenn ein etwa gleichaltriges Geschwisterkind das Fahrzeug lenken kann (vgl. Urteil des Senats vom 27.01.2005, L 16 KR 137/03, juris Rn. 18).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2006 - L 16 KR 163/04

    Krankenversicherung

    Angesichts des in § 2 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) enthaltenen Grundsatzes, eine möglichst weitgehenden Verwirklichung sozialer Rechte sicherzustellen, woran auch der 3. Senat des BSG im anderen Zusammenhang angeknüpft hat (Anspruch auf häusliche Krankenpflege außerhalb des Wohnbereichs, vgl. BSG SozR 3-2500 § 37 Nr. 5 S.32) , ist kein Grund ersichtlich, die Versorgungsansprüche schwerstbehinderter Kinder mit Hilfsmitteln restriktiv zu handhaben (vgl. auch Urteil des erkennenden Senates vom 27.01.2005, Az.: L 16 KR 137/03, www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2005 - L 16 KR 77/05

    Krankenversicherung

    Ob eine solche Abkehr von der herkömmlichen Rechtsprechung und damit eine weitere Einschränkung der Rechte der Versicherten vom 3. Senat des BSG tatsächlich beabsichtigt war/ist, erscheint jedoch im Hinblick auf andere Urteile eben dieses Senats durchaus zweifelhaft (vgl. etwa das Urteil vom 3. November 1999, B 3KR 16/99 R = SozR 3-1200 § 33 Nr. 1 zum "Shoprider", in dem justament das Urteil des BSG vom 10.10.1979, 3 RK 30/79 = SozR 2200 § 182 Nr. 55 zur "Badeprothese" noch billigend in Bezug genommen wird; vgl. auch Urt.v. 16.9.1999, B 3 KR 13/98 = USK 99 41 u. 2/99 = USK 99 67 u. 8/98 R = SozR 3-2500 § 33 Nr. 31 "Rollstuhl-Bike"; Urt.v. 3.11.1999, B 3 KR 3/99 R = SozR 3-2500 § 33 Nr. 34 "Mikroportanlage"; Urt.v. 16.9.2004, B 3 KR 19/03 R = BSGE 93, 176 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 7 "schwenkbarer Autositz" - zur gegenüber der Rechtsprechung des 8. Senats des BSG eingeschränkten Sicht der Rechte der Versicherten in der Hilfsmittelrechtsprechung des 3. Senats des BSG vgl. im übrigen das Urteil des erkennenden Senats vom 27.1.2002, L 16 KR 137/03 LSG NW "Speedy-Bike").
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.08.2009 - L 2 R 541/08
    Zu den Grundbedürfnissen des täglichen Lebens zählt ganz wesentlich auch das Erschließen eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums, hier: "Hören" als Interaktions- und Informationsquelle (vgl. allg. BSG, Urteil vom 22.04.2009 - B 3 KR 54/08 B -, Juris; LSG NRW, Urteil vom 27.01.2005 - L 16 KR 137/03 -, Juris).
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